© 2024 – Katholische Kindertagesstätte Aschheim

Beiträge

(gültig ab 1. September 2023)

Die Gebühren betragen für jeden angefangenen Monat: Für den Kindergarten Für die Kinderkrippe Dauer ohne Essen mit Essen mit Essen 4 bis 5 Stunden 137,50 € 197,50 € 236,00 € 5 bis 6 Stunden - 210,00 € 252,00 € 6 bis 7 Stunden - 222,50 € 268,00 € 7 bis 8 Stunden - 235,00 € 284,00 € 8 bis 9 Stunden - 247,50 € 300,00 € mehr als 9 Stunden - 260,00 € - Der Betrag ist bis zum 5. eines jeden Monats im Voraus zu entrichten. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine andere Einrichtung in unserer Gemeinde (Kindergarten, Krippe oder Hort), so ermäßigt sich die Gebühr für - das 2. Kind um 35 %, - das 3. Kind um 50 %, - das 4. Kind um 75 %, wobei für das älteste Kind immer der volle Betrag anfällt. Wichtig: Eine Ermäßigung kann nur erfolgen, wenn von den Eltern ein schriftlicher Nachweis vorgelegt wird (z.B. Gebührenbescheid der entsprechenden Einrichtung). Laut Beschluss der Gemeinde Aschheim werden die Gebühren in den Jahren 2022 bis 2025 jährlich zum 1. September in der niedrigsten Buchungsstufe um 5,00 € erhöht. Anschließend folgt eine Staffelung von 10 % in den einzelnen Buchungszeitkategorien. Zusätzlich ermäßigt sich der Kindergarten-Beitrag durch den staatlichen Zuschuss zum Elternbeitrag (gültig ab 01.04.2019) [Auszug aus BayKiBig Art. 23 (3):] Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Essensbeiträge werden grundsätzlich nicht ermäßigt. Die Beiträge müssen für das ganze Kindergartenjahr (12 Monatsbeiträge) entrichtet werden. Dem Träger ist das Recht vorbehalten, die Beitragshöhe der Kostenentwicklung anzupassen. Die Anmeldegebühr beträgt für die erstmalige Anmeldung 5,00 € und ist mit der ersten Beitragszahlung fällig.
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Die Gebühren betragen für jeden angefangenen Monat: Für den Kindergarten Dauer ohne Essen mit Essen 4 bis 5 Stunden 137,50 € 197,50 € 5 bis 6 Stunden - 210,00 € 6 bis 7 Stunden - 222,50 € 7 bis 8 Stunden - 235,00 € 8 bis 9 Stunden - 247,50 € mehr als 9 Stunden - 260,00 € Für die Kinderkrippe Dauer mit Essen 4 bis 5 Stunden 236,00 € 5 bis 6 Stunden 252,00 € 6 bis 7 Stunden 268,00 € 7 bis 8 Stunden 284,00 € 8 bis 9 Stunden 300,00 € Der Betrag ist bis zum 5. eines jeden Monats im Voraus zu entrichten. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine andere Einrichtung in unserer Gemeinde (Kindergarten, Krippe oder Hort), so ermäßigt sich die Gebühr für - das 2. Kind um 35 %, - das 3. Kind um 50 %, - das 4. Kind um 75 %, wobei für das älteste Kind immer der volle Betrag anfällt. Wichtig: Eine Ermäßigung kann nur erfolgen, wenn von den Eltern ein schriftlicher Nachweis vorgelegt wird (z.B. Gebührenbescheid der entsprechenden Einrichtung). Laut Beschluss der Gemeinde Aschheim werden die Gebühren in den Jahren 2022 bis 2025 jährlich zum 1. September in der niedrigsten Buchungsstufe um 5,00 € erhöht. Anschließend folgt eine Staffelung von 10 % in den einzelnen Buchungszeitkategorien. Zusätzlich ermäßigt sich der Kindergarten- Beitrag durch den staatlichen Zuschuss zum Elternbeitrag (gültig ab 01.04.2019) [Auszug aus BayKiBig Art. 23 (3):] Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Essensbeiträge werden grundsätzlich nicht ermäßigt. Die Beiträge müssen für das ganze Kindergartenjahr (12 Monatsbeiträge) entrichtet werden. Dem Träger ist das Recht vorbehalten, die Beitragshöhe der Kostenentwicklung anzupassen. Die Anmeldegebühr beträgt für die erstmalige Anmeldung 5 € und ist mit der ersten Beitragszahlung fällig.